Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Teclen GmbH,
Münchener Straße 10,
85667 Oberpframmern
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Lieferungen, Verträge und Angebote der Firma Teclen GmbH (nachfolgend TECLEN genannt), insbesondere die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die zur Herstellung und Verpackung pharmazeutischer und biotechnologischer Wirkstoffe dienen und sonstige Dienstleistungen von TECLEN.
1.2 Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, dies gilt auch dann, wenn TECLEN den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Geltung abweichender Regelungen durch TECLEN ausdrücklich und in Textform zugestimmt wurde.
1.3 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei Bestätigung in Textform. E-Mail gilt als
Textform.
1.4 Widersprechen Regelungen in mit TECLEN geschlossenen Verträgen einzelnen
Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB
im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1 In Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltene Angaben sind unverbindlich und stellen kein Angebot seitens TECLEN dar.
2.2 Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden stellt ein Angebot an TECLEN zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch TECLEN zustande.
3. Leistungspflichten
3.1 Der Umfang der Leistungen von TECLEN ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen in Textform niedergelegten Leistungsbeschreibungen, Produktdatenblättern oder Spezifikationen soweit diese Grundlage des Vertrages sind.
3.2 TECLEN ist berechtigt, vertragliche (Teil-)Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über TECLEN.
3.3 Fristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von TECLEN in Textform als
verbindlich zugesagt wurden. Die Einhaltung der Fristen und Liefertermine setzt den
rechtzeitigen Zugang aller von TECLEN zur Auftragsabwicklung benötigten und vom
Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Dokumente, Informationen, Freigaben etc.
voraus. TECLEN ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
3.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, führen Auftragsänderungen oder
Auftragsergänzungen zur Aufhebung vereinbarter Fristen und Liefertermine. Dasselbe
gilt, wenn nach Ablieferung einer abnahmefähigen Leistung auf Wunsch des
Auftraggebers Nachbesserungen oder Änderungen vorgenommen werden.
3.5 Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders
vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen
Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.
3.6 Bei Individualproduktentwicklung nimmt der Kunde jede Leistungsphase gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder
vergleichbaren Projektabschnitten. TECLEN ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer
Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn
den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich in Textform
widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in Textform
festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht in Textform aufgenommene Mängel
können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer
Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren
Leistungen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt TECLEN die zur Durchführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung, soweit erforderlich. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die
Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der
Art der zu erbringenden Leistung.
4.2 Bei etwaiger Fehlerfeststellung legt der Kunde TECLEN eine detaillierte
Fehlerbeschreibung in Textform vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 TECLEN ist Inhaberin sämtlicher Urheberrechte und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an ihren Produktentwicklungen und Verfahren, soweit diese geschützt werden können. TECLEN behält sich alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.
5.2 Das Nutzungsrecht an einer von TECLEN entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung für den internen Gebrauch des Kunden.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
6.1 Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag oder in Zusatzvereinbarungen in Textform festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden, soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde, Zwischenrechnungen erstellt. TECLEN kann
Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine Frist angegeben, ist die Rechnung sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist TECLEN berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. TECLEN berechnet für die Erstellung einer Mahnung 10,00 €.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TECLEN berechtigt, die Erbringung weiterer
Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. TECLEN kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.
6.5 Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TECLEN. Der Kunde ist im Rahmen seiner geleisteten Zahlungen Mitinhaber der sogenannten Vorbehaltsware.
7.2 Der Kunde kann die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an TECLEN ab. TECLEN ermächtigt ihn widerruflich, die an TECLEN abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von TECLEN hinweisen und TECLEN unverzüglich benachrichtigen, damit TECLEN. seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TECLEN die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist TECLEN berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
8. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
8.1 Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann TECLEN bis zur
vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.2 Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von TECLEN oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der
Zustelldienste hat TECLEN nicht zu vertreten und berechtigt TECLEN ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
9. Mängelhaftung (Gewährleistung)
9.1 TECLEN übernimmt die Mängelhaftung für das mangelfreie, funktionsfähige Produkt entsprechend der vertraglich vereinbarten Spezifikation. Die festgelegten Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
9.2 Liegt ein Mangel vor, hat TECLEN die Pflicht zur Nacherfüllung, somit Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Gelingt dieses zweimal nicht,
innerhalb angemessener Frist, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Mängelhaftungsrechte wie Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag
zu. Rücktritt und Schadensersatz sind bei Bagatellmängeln ausgeschlossen.
9.3 TECLEN haftet nicht für Fehler von eingesetzten Fremdprodukten oder Schäden die durch solche entstanden sind, weiter haftet TECLEN nicht bei nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung der Produkte oder Verfahrensweisen oder soweit die Produkte bzw. Verfahrensweisen ohne vorherige Zustimmung in Textform von TECLEN modifiziert oder verändert wurden.
9.4 Die Mängelhaftung ist auf 12 Monate begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruht, eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte vereinbart ist oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben ist. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9.5 Sofern dem Kunden aufgrund Mängelhaftung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, unterliegt dieser den Haftungsbeschränkungen der nachstehenden Ziff. 10.
10. Haftung
10.1 TECLEN haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die
außerhalb des Verantwortungsbereichs von TECLEN liegen.
10.2 TECLEN haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignet, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte bzw. Verfahrensweisen zurückzuführen sind.
10.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet TECLEN nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von TECLEN
verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder
Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer vereinbarten Garantie oder falls ein
Mangel von TECLEN arglistig verschwiegen wurde. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser
Bestimmung ist eine Pflicht von TECLEN, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertraut.
10.4 Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht,
die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von TECLEN auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.5 Eine weitergehende Haftung von TECLEN ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem
deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
11. Rechtsmängel, Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter
11.1 Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, ist TECLEN verpflichtet, ihre Leistung im
Land des Erfüllungsorts frei von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
zu erbringen.
11.2 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten
durch von TECLEN erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden
berechtigte Ansprüche erhebt, haftet TECLEN innerhalb der in Ziffer 9.5 bestimmten Frist
wie nachfolgend bestimmt.
11.3 TECLEN wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden Leistungen entweder
ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass ein Urheber- oder gewerbliches
Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Leistung neu erbringen. Ist dies TECLEN nicht zu
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teclen GmbH Seite 5
angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungsoder
Rücktrittsrechte zu.
11.4 Die Pflicht von TECLEN zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach den
Bedingungen unter Ziffer 10.
11.5 Die vorstehend genannten Verpflichtungen von TECLEN bestehen nur, soweit der Kunde
TECLEN über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform
verständigt, eine Verletzung gegenüber dem Dritten nicht anerkennt und TECLEN
sämtliche Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
11.6 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Urheber- oder
Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
11.7 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern
9. und 10. entsprechend.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet,
dass TECLEN seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden,
geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten,
weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch
für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen
und Konzepte.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
13.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird für alle mit dem Vertragsverhältnis im
Zusammenhang stehenden Ansprüche als Erfüllungsort und Gerichtsstand München
vereinbart.
14. Salvatorische Klausel, Schriftform
14.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer
Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine
wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften
Bestimmung am nächsten kommt.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
München, Juli 2023